Geschlossene Fonds?

Hi, hier ist wieder der Mauthner retour aus Frankfurt. Jeder Verbraucherschützer wird mir bestätigen, wieviel Schaden bei Geldanlegern schon mit sog. Geschlossenen Fonds angerichtet wurde. Jetzt wird die ganze Bafin-Prüfmethode zurecht kritisch hinterfragt.
Die seit gut einem Jahr obligatorische Prospektprüfung geschlossener Fonds durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) öffnet Fehlinterpretationen Tür und Tor. Zwar müssen seither sämtliche geschlossenen Fonds ihren Verkaufsprospekt der Aufsichtsbehörde vorlegen. Diese prüft aber nur formal die Vollständigkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Eine inhaltliche Prüfung des Beteiligungsangebots auf die Richtigkeit oder die Plausibilität der Angaben findet nicht statt.
„Die Gefahr ist gestiegen, daß Anleger in die Irre geführt werden“, beschreibt Joachim Seeler, Vorsitzender des Verbands geschlossene Fonds (VGF) und gleichzeitig Geschäftsführer des Fondsinitiators HGA Capital, den Effekt dieser Vorgehensweise. „Die Bafin-Prüfung stellt kein Qualitätssiegel dar“, betont Ulrich Oldehaver aus dem Vorstand des börsennotierten Fondsinitiators MPC Capital.
Für Heinrich Bockholt, Professor für Finanzierung und Investition an der Fachhochschule Koblenz, hat der Gesetzgeber das Gegenteil von dem erreicht, was er mit dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz im vergangenen Jahr eigentlich beabsichtigt hatte.
In der Praxis habe sich gezeigt, daß fragwürdige Beteiligungsangebote das Bafin-Prüfsiegel indirekt als Verkaufsargument nutzten. So hat der Koblenzer Professor kürzlich eine Bilanzanalyse einer Immobilien-Beteiligungsgesellschaft durchgeführt, die stille Beteiligungen einwirbt.
Sein Fazit fiel dabei vernichtend aus. Das Unternehmen sei angesichts eines nicht vorhandenen Eigenkapitals extrem insolvenzgefährdet. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit sei auch damit zu rechnen, daß die stillen Gesellschafter ihre Einlagen nicht vollständig wiederbekämen.
Ein Vertriebspartner dieser Beteiligungsgesellschaft verweist jedoch in einem kürzlich versandten Brief nur auf eine erfreuliche Nachricht. „Die Genehmigung durch die Bafin ist da“, heißt es in der Überschrift. Und weiter unten ist zu lesen: „Was lange währt, wird endlich gut.“
Eine Bilanzprüfung sei zwar nicht die Aufgabe der Bafin, kommentiert Bockholt den Vorgang. Aber wenn der Stempel der Aufsichtsbehörde darunterstehe, erzeuge das automatisch einen Vertrauensbonus. Daß es sich nur um eine formale Prüfung handele, werde vom Anlagepublikum nicht wahrgenommen.
Auch die Haftungsrisiken seien aus seiner Sicht ungleich verteilt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung müsse der Vermittler machen und für dabei möglicherweise auftretende Fehler geradestehen. Die Bafin könne dagegen eine schlechte Bilanz zur Kenntnis nehmen und trotzdem ihren Segen geben. Es soll schon erste Fälle gegeben haben, in denen wenige Monate nach der Bafin-Prüfung das Geld der Anleger verloren war.
finanzfiasko - 2. Sep, 22:59
