Wieder eine Bank pleite?
Der Einlagensicherungsfonds (eine Art Garantiefonds) dient dem Einlagenschutz der Kundengelder im Falle einer Insolvenz einer Bank. Diese Form der Einlagensicherung sieht keine Zwangsmitgliedschaft für deutsche Banken vor. Der Beitritt einer Bank ist freiwillig. Allerdings gehören dem Einlagensicherungsfonds alle namhaften deutschen Banken an. Alle dem Einlagensicherungsfonds angehörenden Banken zahlen jährlich einen bestimmten Betrag in diesen Sicherungsfonds ein. Der zu zahlende Beitrag hängt dabei von Umsatz und Bonität des Unternehmens ab.
Dieser Einlagenschutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen". Darunter sind die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Zu den geschützten Einlagen zählen insbesondere Sichtgelder, Termingelder und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sind dagegen nicht geschützt. Da ein Wertpapierdepot von der Bank nur verwaltet wird und die Wertpapiere sich im Eigentum des Bankkunden befinden, ist eine Sicherung eines Depots nicht erforderlich. Bei einer Bankenpleite kann der Bankkunde die Wertpapiere von seiner Bank verlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen.
Kundeneinlagen, die vor dem Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank geleistet wurden, genießen Bestandschutz. Dies bedeutet, dass derartige Einlagen bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.
Dieser Einlagenschutz gilt für alle "Nichtbankeneinlagen". Darunter sind die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu verstehen. Zu den geschützten Einlagen zählen insbesondere Sichtgelder, Termingelder und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, sind dagegen nicht geschützt. Da ein Wertpapierdepot von der Bank nur verwaltet wird und die Wertpapiere sich im Eigentum des Bankkunden befinden, ist eine Sicherung eines Depots nicht erforderlich. Bei einer Bankenpleite kann der Bankkunde die Wertpapiere von seiner Bank verlangen oder das Wertpapierdepot auf ein anderes Institut übertragen lassen.
Kundeneinlagen, die vor dem Ausscheiden einer Bank aus dem Einlagensicherungsfonds bei dieser Bank geleistet wurden, genießen Bestandschutz. Dies bedeutet, dass derartige Einlagen bis zur Höhe der bisherigen Sicherungsgrenze bis zur Fälligkeit bzw. bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin voll durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind.
finanzfiasko - 5. Mrz, 18:50
